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Beratung Unternehmenssteuern

Sie führen ein Unternehmen und benötigen Unterstützung in steuerrechtlichen Sachverhalten?​

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. So haben Unternehmen und Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen, ihren Gewinn für das betreffende Wirtschaftsjahr über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluss  selbstständig  zu  ermitteln und

Unternehmenssteuern - Steuerberater Löckener

mithilfe einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen. Die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung ist dabei regelmäßig um eine Umsatzsteuererklärung zu ergänzen. Zudem besteht für Gewerbetreibende häufig die zusätzliche Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Die Grundlage der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses bilden die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung. Gleichzeitig wird zur Erfüllung der Umsatzsteuerpflichten ebenfalls auf die Finanzbuchhaltung zurückgegriffen. Demnach ist eine gewissenhafte Finanz- und Lohnbuchhaltung die Grundlage zur Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Buchhaltung und die verschiedenenGewinnermittlungsarten. Wenn Sie Unterstützung und Beratung im Bereich der Unternehmenssteuern wünschen, können Sie gerne mit unserer Steuerberatungskanzlei in Münster in Kontakt treten.

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