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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage der Besteuerung. Gleichzeitig sind ihm wichtige Kennzahlen im Hinblick auf Ihren wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu entnehmen. Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss häufig die Grundlage für operative und strategische Unternehmensentscheidungen.

Wenn Sie zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind oder sich bereit erklärt haben, freiwillig einen Jahresabschluss einzureichen, sind wir Ihnen bei der Erstellung des handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses gerne behilflich. Alternativ zum steuerrechtlichen Jahresabschluss können wir eine steuerliche Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz entwickeln. Diese Überleitungsrechnung setzt auf die Handelsbilanz auf und beinhaltet steuerrechtliche Korrekturen des handelsbilanziellen Gewinns, sodass die Aufstellung einer separaten Steuerbilanz obsolet wird. Auf diese Weise lässt sich der steuerliche Gewinn, der wiederum in einer Erklärung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer gegenüber dem Finanzamt erklärt wird, in vereinfachter Weise ermitteln. Ein handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Jahresabschluss enthält regelmäßig die folgenden Bestandteile:

  • Bilanz

  • Gewinn- und Verlustrechnung

  • Anhang

Wenn Sie Unterstützung bei der Anfertigung ihres jährlich wiederkehrenden Jahresabschlusses wünschen, können Sie gerne mit unserer Steuerberatungskanzlei in Münster in Kontakt treten.

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