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Einnahmen-Überschuss-Rechnung

​Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet die Grundlage der Besteuerung. Gleichzeitig sind ihr wichtige Kennzahlen im Hinblick auf Ihren wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu entnehmen. Darüber hinaus bildet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufig die Grundlage für operative und strategische finanzielle Unternehmensentscheidungen.

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Sämtliche Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die gewisse Größenklassen nicht überschreiten, haben die Möglichkeit, auf die Erstellung eines Jahresabschlusses zu verzichten und stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG einzureichen. So können Gewerbetreibende bei Unterschreitung der folgenden Grenzen innerhalb eines Wirtschaftsjahres auf die Aufstellung eines Jahresabschlusses verzichten:

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  • Umsätze, einschließlich steuerfreier Umsätze (ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr. 8-10 UStG), von mehr als 600.000 € und

  • ein Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 €.

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet den Vorteil, dass sie mit geringeren Ausweispflichten verbunden ist und auf der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beruht.

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Gerne unterstützt Sie unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bei der Erstellung Ihrer jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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